Erfahren Sie, wie Steuerberaterin Doris Beckmann in Burgdorf Unternehmern wie Kapital- und Personengesellschaft weiterhelfen kann. Profitieren Sie von unseren Leistungen bei der monatlichen Buchhaltung und Unternehmensnachfolge
Unser Team kann Ihr Unternehmen in vielen Bereichen der Steuerberatung unterstützen. Durch unsere langjährige Erfahrung konnten bereits viele Personen- und Kapitalgesellschaften Prozesse optimieren und bei der Erstellung von Jahresabschlüssen sowie durch die digitale Buchhaltung Zeit sparen.
Unser Steuerbüro kann Ihnen als Unternehmer in verschiedenen Bereichen mit unserer Expertise in Steuerangelegenheiten und -recht helfen:
Eine sorgfältige und ordnungsgemäße Buchführung ermöglicht innerhalb und außerhalb Ihres Unternehmens transparente Kommunikation und bildet eine solide Grundlage für den Jahresabschluss. Gerne unterstützen wir Sie in den Bereichen Buchführung und Finanzbuchhaltung.
Digitalisierung macht Ihre Buchhaltung effizienter und schlanker. Warenwirtschaftsprogramme können Ihre Ausgangsrechnungen als Datei zum Einspielen in die Buchhaltung ausgeben. Rechnungen, die Sie per Mail erhalten, können digital in die Buchhaltung übergeben werden. Oder Sie können z.B. Thermobelege via Smartphone App hochladen.
Erzielt ein Unternehmen Umsätze in Höhe von über 22.000 €, so ist es zur Zahlung der Umsatzsteuer verpflichtet. Außerdem ist durch das Umsatzsteuergesetz (§ 18 UStG) die Abgabe einer monatlichen oder quartalsweise Umsatzsteuer-Voranmeldung vorgeschrieben.
Mit der betriebswirtschaftlichen Auswertung wird monatlich die Lage der Kosten und des Ertrags eines Betriebs und somit eine Übersicht der aktuellen finanziellen Lage dargestellt. Gerne helfen wir Ihnen dabei.
Wir erstellen Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Sie und Ihre Mitarbeiter können die Auswertung auch digital erhalten.
Wir kümmern uns auch um die Prüfung durch die Rentenversicherung und Finanzämter.
Wir erstellen Ihren Jahresabschluss oder Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach den steuer- bzw. handelsrechtlichen Vorschriften. Ihrer Hausbank können die Jahresabschlussdaten auch auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt werden.
Wir erstellen für Sie die Umsatz- und Gewerbesteuererklärungen..
Wir erstellen für Sie die Körperschaftsteuererklärungen, Kapitalertragssteueranmeldungen oder Gewinnfeststellungserklärungen. Wir beraten Sie zu den einzelnen Gesellschaftsformen und welche am besten zu Ihrem Unternehmen passt.
Wir erstellen auch Ihre Einkommensteuererklärung und haben dabei unterjährig Ihre Steuervorauszahlungen im Blick, die wir an die Gewinnentwicklung Ihres Unternehmens anpassen.
Wir beraten Unternehmer bei der Gestaltung Ihrer Unternehmensnachfolge individuell und berücksichtigen alle betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Aspekte.
Haben Sie Fragen zur Unternehmensnachfolge? Unser Team hilft Ihnen gerne weiter!
Lüneburger Straße 4,
31303 Burgdorf
Mo bis Do 08:00 – 16:00 Uhr
Freitags 08:00 – 13:00 Uhr
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